Online-Entschuldigung

Wenn ein Kind durch Krankheit verhindert ist, am Unterricht teilzunehmen, sollte dies der Gottfried-von-Kappenberg Schule vor 07:50 Uhr mitgeteilt werden. Gerne können Sie dazu das folgende Formular benutzen.

Spätestens am dritten Fehltag ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Aus dieser muss der Grund und die eventuelle Dauer des Fehlens ersichtlich sein.

Sollte Ihr Kind eine ansteckende Krankheit haben (z.B. Windpocken, Scharlach oder Röteln) oder eine Infektion mit Kopfläusen vorliegen, sind Sie als erziehungsberechtigte Person verpflichtet, dies unverzüglich an die Schule zu melden. Dies ist wichtig, um eine weitere Verbreitung zu unterbinden bzw. zu verhindern.