Schulprogramm

Jede Schule hat laut Schulgesetz des Landes NRW (§3) den Auftrag, auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm festzulegen und regelmäßig fortzuschreiben.

Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule
in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit, plant, falls erforderlich, konkrete Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer festgelegten Reihenfolge durch.

Unser aktuelles Schulprogramm können Sie hier herunterladen.