Gottfried-von-Kappenberg-Schule


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LRS-Konzept

Schulprogramm > Förderkonzept

LRS, was ist das?
Lesen und Schreiben sind komplexe Vorgänge. Beim Schreiben eines Wortes wird jedem gehörten Laut ein Zeichen, also ein Buchstabe, zugeordnet. Beim Lesen geschieht dies in umgekehrter Reihenfolge. Aus Zeichen, den Buchstaben, werden Laute geformt.
Alle Kinder durchlaufen beim Erlernen des Lesens und Schreibens bestimmte Phasen. Meistens werden die Phasen so zügig durchlaufen, dass sie von den Kindern überhaupt nicht als solche wahrgenommen werden. Manchmal jedoch treten Schwierigkeiten auf. Dann spricht man von Lese- und Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS).

Bei typischen Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten werden beispielsweise:

  • Laute und Buchstaben immer wieder verwechselt.
  • Laute aus Wörtern nicht richtig herausgehört.
  • Buchstaben im Wort ausgelassen oder hinzugefügt.
  • Silben im Wort verdreht.
  • Buchstaben durch gleichklingende Buchstaben ersetzt.
  • Lernwörter und Ausnahmeschreibungen nicht sicher genug gespeichert.
  • Wörter oder Wortteile im Satz nicht gelesen oder auch hinzugefügt. Manchmal werden auch beim Lesen Buchstaben in den Wörtern vertauscht oder es werden Wörter im Satz vertauscht.
  • "Restwörter" erraten, nachdem die erste Silbe oder der erste Buchstabe gelesen ist.


Die Lesegeschwindigkeit ist eher niedrig. Das laute Lesen gelingt nur zögernd und ist wenig sinngebend. Oft sind die Kinder auch überfordert, Gelesenes zu wiederholen und Zusammenhänge im Lesetext zu erkennen. Der Satzbau in Aufsätzen ist häufig nicht korrekt

Ermittlung des Förderbedarfes im 1. und 2. Schuljahr
Die Fördermaßnahmen erfolgen vom 1. Schuljahr an. Die Eltern sollten darüber informiert werden, dass Fördermöglichkeiten für Kinder mit Förderbedarf bestehen. Die Klassenlehrkraft entscheidet, eventuell nach Absprache mit der Beratungslehrerin, welche Kinder für eine zusätzliche Förderung in einer LRS - Gruppe in Frage kommen. Die Eltern werden von der Klassenlehrkraft informiert.

Grundlagen für die Feststellung des Förderbedarfs im
1.Schuljahr sind:

  • Informationen des Kindergartens
  • Beobachtungen beim Schulanmeldeverfahren
  • Ergebnisse der ärztlichen Schuluntersuchung
  • Informationen durch die Schulkindergartenleiterin
  • Beobachtungen der Klassenlehrkraft hinsichtlich möglicher Schwierigkeiten beim Lesen bzw. Schreiben und bei der Laut-Buchstaben-Zuordnung
  • Auffälligkeiten, wie Konzentrationsschwäche, schwache Gedächtnisleistung, Schwierigkeiten in der Grob- und Feinmotorik, schwach ausgebildete Sprachkompetenz, Artikulationsschwierigkeiten, Probleme bzgl. der Wahrnehmung (visuell und auditiv), Schwierigkeiten bei der Raumorientierung.


Im 2. Schuljahr lässt sich der Förderbedarf zusätzlich durch die Auswertung folgender Bereiche feststellen:

  • Rechtschreibleistungen der Kinder bei Diktaten, bei Rechtschreibtests und beim Freien Schreiben
  • Test nach "Alfons" am Ende des 2. Schuljahres in der LRS-Fördergruppe


Auffällige Kinder können der Beratungslehrerin gemeldet werden. Diese führt eine Lernstandsanalyse durch. Getestet wird hier der aktuelle Stand der Lernvoraussetzungen, der Stand der Lesefähigkeit und die Entwicklung der Schreibfähigkeit (Test von Dummer-Smoch). Die Eltern erhalten von der Beratungslehrerin einen ausführlichen Bericht über die Testergebnisse. Zudem werden sie gegebenenfalls auf zusätzliche Fördermöglichkeiten für ihr Kind hingewiesen. Mit dem Rechtschreibprogramm "Gut" können die Kinder z.B. ihre Rechtschreibfähigkeiten zu Hause selbstständig trainieren.


Förderung im 1. und 2. Schuljahr

Die pädagogische Aufgabe besteht darin, die Lernfreude und die Motivation zum Lesen und Schreiben zu wecken und zu erhalten. Eine LRS-Gruppe sollte keinesfalls aus mehr als 10 Teilnehmer/innen bestehen.
Die Förderung bezieht sich auf den Bereich der wichtigsten Lernvoraussetzungen, z.B. Übungen zum Gleichgewicht, zur akustischen und visuellen Wahrnehmung, zur Motorik etc. und auf den Bereich des Lesens und Schreibens.

Grundlagen sind praktische Übungen und Übungen zur Rechtschreibung der Freiburger Rechtschreibschule (Silben-Schwung-Übungen), Rechtschreibübungen aus dem Paetec-Verlag, Übungen aus der Reihe "Starthilfe" aus dem Verlag Volk und Wissen, Übungen zur phonologischen Bewusstheit mit "Pepino" aus dem Cornelsen Verlag und Übungen mit den Rechtschreibmaterialien von Sommer-Stumpenhorst.
Dabei werden zu folgenden Bereichen Übungen durchgeführt:
- Anfangslaute heraushören
- Innen- und Endlaute heraushören
- Buchstaben bewegungsrichtig schreiben
- Lautfolge in Buchstabenfolge übertragen
- Wörter durchgliedern (nach Silben)
- Laute beim Lesen zusammenziehen
- Silben lesen
- Sätze bzw. Texte lesen (sinnentnehmend)
- Arbeit mit dem Computerprogramm "Gut" und mit Teilen von "Budenberg" (2.Schuljahr)
- Übungen und Spiele zur Förderung der phonologischen Bewusstheit mit dem Trainingsprogramm von Forster und Martschinke: "Diagnose und Förderung im Schriftspracherwerb" ("Rundgang durch Hörhausen") und mit den Materialien von "Pepino" (s.o.)

Besonders geübt werden die Wörter unseres Minimalgrundwortschatzes für die Klassen 1 und 2.


Ermittlung des Förderbedarfes im 3. und 4. Schuljahr

Die Klassenlehrkraft entscheidet wiederum, eventuell in Absprache mit der Beratungslehrerin, welche Kinder für eine zusätzliche Förderung in einer LRS - Gruppe in Frage kommen. Ausschlaggebend für den Förderbedarf sind die Leistungen der Kinder bei Diktaten, Rechtschreibarbeiten und beim Freien Schreiben. Die Klassenlehrkraft kann die Kinder auch mit dem Computerprogramm "Alfons" testen. Die Ergebnisse des Tests sollten an die LRS-Lehrkraft weitergeleitet werden. Die Eltern werden von der Klassenlehrkraft informiert.
Die Klassenlehrkraft achtet darauf, dass ein Schüler bzw. eine Schülerin, der/die über drei Monate hinweg keine ausreichenden Leistungen im Fach Lesen/Rechtschreiben erbracht hat, Anspruch auf eine zusätzliche LRS-Förderung hat. Ist dies der Fall, wird der Schüler/die Schülerin in die bestehende LRS-Gruppe aufgenommen.
Wird bei einer Klassenarbeit von einer Benotung abgesehen, so muss die Klassenarbeit mit einer Bemerkung versehen sein, die den Lernstand aufzeigt und möglichst zur Weiterarbeit ermutigt. Im Zeugnis wird die Benotung laut Erlass beibehalten. In der Rubrik "Bemerkungen" wird folgender Zusatz aufgenommen: "Der Schüler/die Schülerin hat am LRS - Förderkurs teilgenommen."
Genau wie im 1. und 2. Schuljahr können auffällige Kinder der Beratungslehrerin gemeldet werden. Diese führt eine Lernstandsanalyse bzw. eine Überprüfung bzgl. einer vermuteten Lese-Rechtschreib-Schwäche durch. Getestet werden wiederum die Lernvoraussetzungen (Motorik, visuelle und auditive Wahrnehmung), die Lesekompetenz und die Schreibkompetenz (mit dem Diagnostikprogramm "Alfons"). Die Eltern erhalten wiederum einen ausführlichen Bericht mit den Testergebnissen und Empfehlungen bezüglich weiterer Fördermöglichkeiten für ihr Kind.


Förderung im 3. und 4. Schuljahr

Gefördert werden die Kinder durch die Klassenlehrkraft, die LRS-Lehrkraft und ggf. durch außerschulische Therapiestellen. Auch im 3. und 4. Schuljahr ist es natürlich grundlegend wichtig, die Lernfreude und die Motivation zum Lesen und Schreiben zu erhalten. Die Gruppenstärke der LRS-Gruppen sollte möglichst gering sein. Mit mehr als 10 Kindern ist eine sinnvolle Förderung nicht möglich.


Im Rahmen der Fördermaßnahmen werden folgende Materialien eingesetzt:

Schreiben

  • "Fit trotz LRS" (Freiburger Rechtschreibschule)
  • Lese- und Rechtschreibhelfer 1 und 2 aus dem Verlag Dürr und Kessler
  • Fortsetzung des Förderkurses von Sommer-Stumpenhorst (Abschreibtexte, Korrigiertexte)
  • Arbeit mit dem Minimalgrundwortschatz für die Klassen 3 und 4 ( Wörter ordnen nach: ABC, Wortarten, Silbenanzahl etc., Sätze bilden, Abschreibübungen, Lückentexte etc.)
  • Computerprogramme "GUT" und "Budenberg"


Lesen

  • Lesefertigkeit und Lesefähigkeit weiter entwickeln (fließend, sinnentnehmend), z.B. mit den Lesetexten und den Blitzlesekarten von Sommer-Stumpenhorst
  • Computerprogramme "GUT", "Budenberg"



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