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Schulprogramm > Förderkonzept
"Zielsetzung der Schuleingansphase ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend zu fördern."
(vgl. MSJK NW Konzept zur Schuleingangsphase v. 27.05.04)
Dabei gilt es, leistungsschwächere Schüler nicht zu überfordern und leistungsstärkere Schüler nicht zu unterfordern. Deshalb ist eine Individualisierung der Lernziele und Lernwege erforderlich. Die grundlegenden Lernziele für die unterschiedlichen Lernbereiche entsprechen den Kompetenzerwartungen am Ende von Klasse 2 der jeweiligen Lehrpläne.
Dementsprechend wird in den ersten Wochen des ersten Schuljahres durch Beobachtung und diagnostische Verfahren der Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes überprüft. In regelmäßigen Teambesprechungen beraten die Kollegen des 1. und 2. Schuljahres in Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogin über den Förderbedarf auffälliger Kinder. Für Kinder mit Förderbedarf wird ein Förderplan erstellt. Zur Förderung der betreffenden Schülerinnen und Schüler liegt entsprechend den Lernvoraussetzungen der Kinder Fördermaterial in den Klassen bereit.
Realisiert werden die Fördermaßnahmen aber auch im Rahmen des sogenannten Lernstudios.
So wird im 1. Schuljahr ein sogenanntes Förderband mit dem Ziel einer Basisförderung eingerichtet. Mit Einverständnis der Eltern erhalten Kinder mimt Förderbedarf parallel zum Unterricht (je 2 Wochenstunden) eine Förderung in Kleingruppen in den Bereichen:
Zum Ende des ersten Schuljahres erfolgt eine Überprüfung und ein erneutes Festlegen der Fördermaßnahmen für das Förderband des zweiten Schuljahres.
Weitere Fördergruppen im 1. Schuljahr:
Weitere Fördergruppen im 2. Schuljahr:
Fördergruppe evtl. jahrgangsübergreifend Klassen 1 und 2:
Bei Kindern mit erheblichen Lernschwierigkeiten bzw. Defiziten kann - nach Rücksprache und mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten - eine zeitlich abgesprochene Teilnahme am Unterricht in den Kernfächern einer niedrigeren Jahrgangsklasse erfolgen. Erforderlich ist eine enge Zusammenarbeit der Kollegen zwecks Absprache und Öffnung des Unterrichts für solche Maßnahmen.
Entsprechend der AO-GS §2 ist der Besuch der SEP auf 3 Jahre begrenzt.
Laut AO-GS §6 kann eine Schülerin oder ein Schüler auf Antrag der Eltern im Verlauf des Schuljahres von der Klasse 3 in die Schuleingansphase zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz.
Bei Kindern mit einem höheren Anspruchsniveau kann - nach Rücksprache und mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten - eine zeitlich abgesprochene Teilnahme am Unterricht in den Kernfächern einer höheren Jahrgangsklasse erfolgen. Erforderlich ist eine enge Zusammenarbeit der Kollegen zwecks Absprache und Öffnung des Unterrichts für solche Maßnahmen.
Bei erfolgreicher Mitarbeit in der höheren Klasse kann auf Antrag der Eltern und entsprechend den Vorschriften der AO-GS eine Vorversetzung stattfinden.