Gottfried-von-Kappenberg-Schule


Direkt zum Seiteninhalt

Elternmitwirkung

Schulprogramm

Klassenpflegschaft

Mitwirkung in der Schule bedeutet Übernahme von Verantwortung für Bildung und Erziehung. Dies erfordert ein partnerschaftliches und vertrauensvolles Zusammenwirken der am Schulleben Beteiligten. Die Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigten und der Lehrer wird in den Klassenpflegschaften verwirklicht.
Zur ersten Klassenpflegschaftssitzung des Schuljahres lädt die Schule innerhalb der ersten drei Wochen die Erziehungsberechtigten der Schüler der Klasse ein. Der Klassenlehrer nimmt mit beratender Stimme teil. Die Aufgaben, die Mitwirkung und Beteiligung der Pflegschaften sind im Schulgesetz geregelt und umfasst die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse.


Schulpflegschaft

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft. Sie tritt in den ersten 5 Wochen des Schuljahres zusammen. Der Schulleiter soll an den Sitzungen teilnehmen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und hat beratende Funktion.


Schulkonferenz

Der Vorsitzende der Schulpflegschaft und 5 weitere gewählte Elternvertreter der Schulpflegschaft werden Mitglieder der Schulkonferenz. Die Lehrerkonferenz wählt ebenso 6 Lehrer in dieses Gremium.
Vorsitzender ist der Schulleiter, der nur in Patt-Situationen ein Stimmrecht hat.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet über Angelegenheiten der Schule, die im Schulgesetz festgelegt sind.



Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü