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Schulprogramm
Beratung durch die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen
Beratungstätigkeit in der Schule wird grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen, Beobachten und Beurteilen von allen Lehrkräften ausgeführt. Klassen und Fachlehrkräfte beraten die Eltern bei Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und bei Fragen der Schullaufbahn. Diese Beratungstätigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Bei aktuellen Fragen kann kurzfristig ein Gesprächstermin mit der Klassenlehrkraft oder der Fachlehrkraft vereinbart werden. Außerdem findet zweimal im Jahr ein Elternsprechtag statt, an dem alle Eltern die Gelegenheit haben, ausführliche Informationen zum Arbeits und Sozialverhalten, zum Lernvermögen und zum Leistungsstand ihres Kindes zu erfragen. Nach der Zeugnisausgabe erhalten die Eltern Gelegenheit zur Rücksprache mit der Klassenlehrkraft. Auch für den Übergang in die Sekundarstufe 1 haben die Eltern die Möglichkeit zu ausführlichen Beratungsgesprächen. Die Klassenlehrkräfte der Jahrgangsstufe 4 übernehmen nach kollegialem Austausch mit den Fachlehrern die Schullaufbahnberatung bzgl. der Schüler und Schülerinnen ihrer Klasse.
Beratung durch die Schulleitung
Während der gesamten Grundschulzeit bietet auch die Schulleitung Elternberatung an. Bei Nachfragen bzgl. Rahmenbedingungen und/oder rechtlichen Situationen steht die Schulleitung Eltern und Lehrkräften als Gesprächspartner zur Verfügung. Dabei kann es um Rücktritt oder Vorversetzung, um den Besuch des Schulkindergartens, Einleitung des VO SF, Hausunterricht bei längeren Erkrankungen, problematische Klassensituationen, außerordentliche Elternabende etc. gehen. Die Schulleitung entscheidet über die Schulfähigkeit vor der Einschulung. Außerdem ist die Schulleitung am gesamten Einschulungsverfahren sehr stark beteiligt.
Unterstützung und Ergänzung der Beratungsarbeit durch Beratungslehrerinnen/Sozialpädagogin
Die Beratungsarbeit durch die Beratungslehrerinnen und durch die Sozialpädagogin kann und darf die allgemeine Elternberatung von Klassenlehrkräften und Schulleitung nicht ersetzen. Sie ist vielmehr ein zusätzliches Angebot und will mit niemandem in Konkurrenz treten. Die Beratung ist grundsätzlich freiwillig, sie setzt einen konkreten Auftrag und/oder Zustimmung des zu Beratenden voraus.
Beratung unterliegt wie andere schulische Angelegenheiten der Schweigepflicht. Für den Beratungserfolg ist insbesondere der kollegiale Austausch mit der Klassenlehrkraft wichtig.
Um Ruhe und Zeit zu haben, wird die Zeit für ein Beratungsgespräch individuell vereinbart. Ein Beratungsinteresse seitens der Eltern kann über die Klassenlehrkraft, über das Sekretariat oder direkt bei der Beratungslehrerin bzw. der Sozialpädagogin bekundet werden. Die Beratungslehrerinnen bzw. die Sozialpädagogin meldet sich dann zwecks Terminabsprache.
Beratungsfelder
o Klasse 1 durch die Sozialpädagogin
o Klassen 2,3,4 durch die Beratungslehrerinnen in den Bereichen
--> Rechenschwäche,
--> LRS,
--> ADS/ADHS,
--> Wahrnehmungs und Konzentrationsstörungen.
Durch den kollegialen Austausch über Förderpläne und den damit verbundenen Fördermaßnahmen können die Kinder individuell gefördert werden.
Umfang der Beratungsarbeit
Einmal im Jahr (in der Regel am Schuljahresende) geben die Beratungslehrerinnen und die Sozialpädagogin der Lehrerkonferenz einen Tätigkeitsbericht. Zur Zeit erhalten Frau Wesker und Frau Eing (Beratungslehrerinnen) je eine Wochenstunde für die Beratungslehrertätigkeit mit dem Schwerpunkt Diagnostik und Beratung im Bereich LRS und im Bereich allgemeine Lernschwierigkeiten in den Klassen 2,3,4. Frau Becker (Sozialpädagogin) erhält zur Zeit eine Verfügungsstunde für die Mitorganisation des Einschulungsverfahrens und für beratende und diagnostische Tätigkeiten in Klasse 1.